Oktober 1, 2025

Schutzkonzept

Für unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gelten besondere Vorgaben. Diese und alle unsere dazugehörenden Vorüberlegungen finden Sie in diesem Schutzkonzept in ausführlicher Form. Für das konkrete Handeln mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen gilt der sogenannte Verhaltenskodex, den Sie untenstehend finden. Sollten Sie Beobachtungen oder Erfahrungen machen, die den uns selber auferlegten Regeln widersprechen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Pfarrer Schmucker, Pastoralreferentin Laura Damm oder die im Schutzkonzept aufgeführten neutralen Vertrauenspersonen Mirjam Liess, Kerstin Scheuerer sowie Helga Mehltretter. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 11 Beschwerdemanagement im Schutzkonzept.

Verhaltenskodex

Die obigen Beobachtungen, Analysen und Einschätzungen zum Thema Schutz unserer Kinder und Jugendlichen haben für uns verbindliche Verhaltensweisen in unserem Tun und Handeln zur Folge. Diese gelten für alle, die in unserer Pfarreiengemeinschaft mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen ihrer Tätigkeit für die je einzelnen Pfarreien zu tun haben. Die Unterschrift des Verhaltenskodex wird vor der Mitarbeit bei den betroffenen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen eingeholt.

Es sollte in unserem kirchlichen Rahmen eigentlich selbstverständlich sein, dass unten beschriebene Regeln auch für das Miteinander unter Erwachsenen gelten, damit unsere Pfarreiengemeinschaft ein Ort des guten Miteinanders und damit Vorbild für alle sein kann.

Respekt

Wir begegnen einander auch im Konfliktfall mit Respekt. Wir lassen einander ausreden und hören einander zu. Im Gespräch bleiben wir ruhig und stellen niemanden bloß. Verbale Entgleisungen sind zu unterlassen und die Gesprächsteilnehmer gegebenenfalls darauf hinzuweisen. Respekt geht in alle Richtungen: von Kindern und Jugendlichen zu Erwachsenen, von Erwachsenen gegenüber Kindern und Jugendlichen. Auch unangemessene Kommunikation unter Jugendlichen, sexualisierte Sprache, Beleidigungen oder Bloßstellungen fallen darunter. Die Kinder und Jugendlichen sind gegebenenfalls von einer erwachsenen Person darauf hinzuweisen, das zu unterlassen.

Fehlerkultur

Fehler zu machen ist menschlich und gerade Heranwachsende brauchen einen sicheren Raum in dem man ohne Angst vor Strafe, Herabsetzung oder Aggression Fehler machen darf. Das beachten wir, wenn jemand einen Fehler gemacht hat und geben ihm/ihr die Möglichkeit in Ruhe das beanstandete Verhalten zu reflektieren und Verbesserungsmöglichkeiten zu finden. Wenn wir selber auf einen Fehler unsererseits hingewiesen werden nehmen wir diesen Hinweis sachlich an und überlegen, wo wir unser Verhalten dahingehend noch verbessern können.

Beziehungen

Herausgehobene freundschaftliche Beziehungen zwischen Bezugspersonen und Minderjährigen sind zu unterlassen. Auch finanzielle Zuwendungen oder Geschenke an Einzelne, die in keinem Zusammenhang mit der konkreten Aufgabe der Bezugsperson stehen sind nicht erlaubt.

Nähe und Distanz

Körperlicher Kontakt zu Kindern und Jugendlichen darf das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten. Insbesondere gilt: Niemand darf gegen seinen Willen berührt werden sobald das mit Worten oder auch nur durch Gesten oder Verhalten angezeigt wird. Einzelgespräche finden nur in den dafür vorgesehenen geeigneten Räumlichkeiten (öffentlich zugänglich) statt. Auch Methoden und Spiele in Gruppenstunden sind unter diesem Aspekt auszuwählen.

Für die Sondersituation „Beichte von Kindern“ gelten folgende Regelungen: Ort ist die frei zugängliche Sakristei oder der Beichtstuhl der jeweiligen Kirche, die Kinder werden von Elternteilen oder Tischmüttern in die Kirche begleitet und diese warten dort auf sie.

Gespräche mit Kindern und Jugendlichen, die seelsorglichen Charakter haben, werden von den Mitarbeitern in öffentlich zugänglichen Orten geführt. Je nach Situation wird der Kollege oder eine Vertrauensperson darüber – ohne Angaben von Inhalten – informiert, dass man mit (Name/Ort/Zeitpunkt) ein Einzelgespräch geführt hat, bzw. führen wird.

Kommunikation

Jede Form von Kommunikation muss auf die Bedürfnisse und das Alter der Schutzbefohlenen angepasst sein. Filme, Computerspiele oder Druckmaterial mit gewaltverherrlichenden, dem Alter nicht angemessenen oder pornografischen Inhalten sind in allen kirchlichen Kontexten verboten. Die Auswahl der Kommunikationsformen oder Arbeitsmaterialien hat pädagogisch sinnvoll und altersgemäß zu erfolgen. Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ist zu gewährleisten. Chatgruppen auf Handys, die von Erwachsenen einsehbar sind, dienen lediglich der Absprache und Information. Auch in diesem virtuellen Raum sind die Regeln von Respekt, Beziehung und guter Kommunikation einzuhalten und Entgleisungen durch die Verantwortlichen Einhalt zu gebieten.

Öffentlichkeit und Vertraulichkeit

Fotografieren und verbreiten von Bildern hat immer mit Zustimmung der abgebildeten Personen zu erfolgen. Niemand wird in sozialen Medien oder öffentlicher Berichterstattung bloßgestellt oder diffamiert. Wenn möglich sind bei festen Gruppen (Ministranten, KLJB) Formulare zu Datenverarbeitung und Recht am Bild ausgefüllt und unterschrieben einzufordern. Inhalte aus vertraulichen Gesprächen werden nicht ohne Zustimmung der Gesprächspartner nach außen kommuniziert. Ausnahmen bilden hier Situationen, die der Aufklärung bedürfen z.B. anvertrauter Missbrauch.

Fahrten und Übernachtungsveranstaltungen

Je nach Alter der Teilnehmer/innen ist auf einen angemessenen Betreuungsschlüssel zu achten (1 Erwachsener für 8 Teilnehmer/innen als Faustregel, bei kleineren Kindern und unübersichtlicher Situation auch mehr Erwachsene). Bei Übernachtungsveranstaltungen ist die gesonderte Unterbringung von Mädchen und Jungen zu beachten. Wenn möglich auch eine möglichst altershomogene Belegung von Mehrbettzimmern. Bei Teilnehmern beiderlei Geschlechts müssen auch Betreuungspersonen beiderlei Geschlechts dabei sein. Das betreten von Schlafräumen des jeweils anderen Geschlechts durch Betreuungspersonen ist nicht erlaubt, außer Hilfe in Notsituationen oder pädagogische Maßnahmen sind umgehend nötig. Wenn möglich begleitet ein hauptamtlicher Mitarbeiter Fahrten und Übernachtungsveranstaltungen. Diese sind in jedem Fall beim Pastoralteam anzumelden, bei Übernachtungsveranstaltungen ist ein eFZ für Betreuungspersonen erforderlich. Abweichungen von obigen Standards sind mit Eltern und Jugendlichen vorher abzusprechen und die Erlaubnis dieser einzuholen (wenn z.B. die räumliche Gegebenheit in Übernachtungshäusern ungünstig ist).

Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz ist immer zu beachten (vor allem bei Besuchen von Lokalen, Nutzung von sozialen Medien, Feiern)

Abweichung von Regelungen

Wird von einer Regel des Verhaltenskodex abgewichen, weil wohlüberlegte Gründe dafür sprechen, ist mit mindestens einem weiteren Verantwortlichen darüber zu sprechen und abweichende Vereinbarungen mit Begründung schriftlich niederzulegen.

Disziplinierungsmaßnahmen

Der Verhaltenskodex wird mit den Verantwortlichen und in den Gruppen besprochen und erklärt. Bei Regelverstößen wird konkret gehandelt (siehe Verhalten bei Übertretung des Verhaltenskodex). Einschüchterung, Willkür, Druck oder Drohungen sowie jede Form von Gewalt oder Freiheitsentzug sind als Disziplinierungsmaßnahmen untersagt.

Verhalten bei Übertretung des Verhaltenskodex

Auch wenn alle es gut meinen können Regeln – manchmal auch unabsichtlich – übertreten werden. Deshalb sollte jeder Verstoß gegen den Verhaltenskodex zeitnah und offen mit der oder dem Betroffenen angesprochen werden um eine Verhaltensänderung zu ermöglichen.

Bei wiederholter Überschreitung des Verhaltenskodex durch hauptamtliche Mitarbeiter kommt es zu arbeits- oder dienstrechtlichen Schritten gemäß des Interventionsplanes des Bistums Regensburg.

Ehrenamtliche Mitarbeiter können von der weiteren Mitarbeit in der Pfarrei ausgeschlossen werden.

(siehe auch: Beschwerdeweg)

Transparenz des Verhaltenskodex

Jeder Mitarbeiter der Pfarrei – ehrenamtlich oder mit Anstellungsverhältnis – muss dem Verhaltenskodex zustimmen, diesen unterschreiben und danach handeln. Jeder Unterzeichnende erhält ein Exemplar des Verhaltenskodex ausgehändigt.

Das vorliegende Schutzkonzept und der Verhaltenskodex sind auf der Homepage öffentlich einsehbar. Jeweils ein Exemplar liegt ausgedruckt in den jeweiligen Pfarrkirchen und Pfarrheimen zur Ansicht auf.